Informationen zur neuen Grundsteuer
Die aufgrund der Grundsteuerreform notwendig gewordene Neubewertung der Grundstücke ist für die Grundstückseigentümer, die eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgegeben haben, größtenteils bereits erfolgt.
Bei denjenigen, die keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, wird das Finanzamt die Neubewertung schätzen oder hat dies bereits getan.
Wir raten ihnen, die Bescheide des Finanzamtes eingehend zu prüfen.
Unser Tipp: Sehen Sie sich die Bescheide des Finanzamtes genau an oder lassen jemanden drüber schauen, der sich mit der Thematik auskennt (z. B. Steuerberater oder im Bekanntenkreis).
Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut ist für die Richtigkeit der Bescheide des Finanzamtes weder zuständig noch verantwortlich. Wir sind auch an falsche Bescheide des Finanzamtes gebunden.
Wenn Sie nun aufgrund des Grundsteuerbescheides feststellen, dass Ihre Angaben falsch übernommen wurden oder sonst nicht stimmen können, müssen Sie sich an das Finanzamt wenden und dort ggf. einen Antrag auf Änderung stellen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Ihnen aktuell übermittelten Grundsteuerbescheid um einen "Mehrjahresbescheid" handelt. Die darin festgesetzte Grundsteuer und die aufgeführten Fälligkeiten - eben auch für Folgejahre - besitzen solange Gültigkeit, soweit sie nicht durch einen neuen Bescheid ersetzt werden.
Bitte heben Sie den Grundsteuerbescheid daher auf und nehmen diesen zu Ihren Unterlagen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Hotline: 089/30700077
Auf welchen Daten basiert die neue Grundsteuer?
Die Grundsteuerdaten beruhen auf den Angaben, die die damaligen Grundstückseigentümer zum Stichtag 1. Januar 2022 im Rahmen der Grundsteuererklärung dem Finanzamt mitgeteilt haben. Das Finanzamt bearbeitet alle Grundsteuererklärungen und schickt den Eigentümer jeweils zwei Bescheide: die Festsetzung des Äquivalenzbetrages und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages.
Bitte prüfen Sie die Bescheide des Finanzamtes genau.
Äquivalenzbescheid:
- Stimmen Straße, Hausnummer und Wohnungsnummer des Objektes?
- Ist Ihr Name richtig geschrieben?
- Stimmen die Quadratmeterangaben von Grundstück und Wohn- bzw. Nutzfläche?
Grundsteuermessbescheid:
- Wurde die ermäßigte Äquivalenzzahl für Wohnfläche angewendet?
- Wurden beantragte Ermäßigungen (z. B. Denkmalschutz) berücksichtigt?
- Sind alle Eigentümer aufgeführt?
Wie berechnet sich die Grundsteuer?
Aus dem Grundsteuermessbescheid ergibt sich der sogenannte Meßbetrag. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz beträgt in Neukirchen b. Hl. Blut 200 Prozentpunkte ab dem 01.01.2025. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer pro Jahr in Euro.
Ich habe einen Fehler gefunden. Wem muss ich das melden?
Wenn Sie Fehler im Äquivalenz- oder Grundsteuermessbescheid entdecken, wenden Sie sich bitte an das
Finanzamt Cham mit Außenstellen
Postfach 1253
93402 Cham
Tel. 09971/488-0
Elektronischer Kontakt: Link
Was soll man machen, wenn man noch keinen Grundsteuerbescheid erhalten hat?
Wenn Sie bereits Bescheide des Finanzamtes erhalten haben, aber jetzt noch keinen Grundsteuerbescheid, so liegt es in den meisten Fällen daran, dass die Daten vom Finanzamt noch nicht übermittelt wurden oder die digital übermittelten Daten nicht in unser Grundsteuerprogramm eingelesen werden konnten und manuell geprüft werden müssen. Wir sind auch hier bemüht, den Grundstückseigentümern Ihre Grundsteuerbescheide in den nächsten Wochen zukommen zu lassen.
Sie haben den Grundsteuerbescheid 2025 erhalten, sind aber nicht mehr Eigentümer des Objektes?
Der neue Eigentümer darf von der Gemeinde erst zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden, wenn der Datensatz für den neuen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt digital an uns übermittelt wurde.
Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen des Grundsteuergesetzes für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungspflicht endet erst, wenn er einen Grundsteuerbescheid erhält, aus dem das Ende der Steuerpflicht hervorgeht.
Sind Beträge für ein Kalenderjahr entrichtet worden, für die nach der Mitteilung des Finanzamts der neue Eigentümer heranzuziehen ist, werden diese selbstverständlich dem bisherigen Eigentümer erstattet.
Bitte beachten Sie: Wie bisher ist die Grundsteuer eine Jahressteuer. Für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse am 1. Januar eines Jahres ausschlaggebend. Wird das Objekt innerhalb des Jahres verkauft, erfolgt die Fortschreibung des Finanzamtes auf den neuen Eigentümer immer zum 1. Januar des Folgejahres.
Ich besitze eine Land- und Forstwirtschaft und erhalte ab dem Jahr 2025 nun zwei Grundsteuerbescheide.
In Zukunft werden Land- und Forstwirtschaft und das dazugehörige Wohnungseigentum getrennt bewertet und aufgeteilt. Für das Wohnungseigentum erhalten Sie einen gesonderten Grundsteuerbescheid. Bestehende SEPA-Mandate können für das Wohnungseigentum nicht übernommen werden, sodass Sie hier ggf. ein neues Mandat bei uns einreichen müssen.
Ich habe in den Jahren 2022, 2023 und 2024 Wohnflächenveränderungen vorgenommen.
Sollten Sie Anbauten oder Veränderungen an Ihren Wohn- oder Nutzflächen in 2022 oder 2023 vorgenommen haben, müssen Sie diese im Rahmen einer Grundsteueränderungsanzeige bis 31. Dezember 2024 beim Finanzamt anzeigen. Die Vordrucke hierfür liegen in den Finanzämtern aus oder sind auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ -> „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar. Für das Jahr 2024 sind diese bis zum 31. März 2025 beim Finanzamt anzuzeigen.
Ich plane Veränderungen an meinem Grundstück oder Wohngebäude.
Künftig müssen Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche (z. B. Anbau) oder Änderungen der Grundstücksfläche zwingend dem Finanzamt im Rahmen einer Grundsteueränderungsanzeige mitgeteilt werden.
Ich bin umgezogen. Muss ich das melden?
Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihre Adresse ändert. Sie können dies bequem per Mail an
Muss ich ein neues SEPA-Mandat erteilen, wenn ich meinen Grundsteuerbescheid erhalte?
Wenn die angegebene Bankverbindung korrekt ist, brauchen Sie nichts zu veranlassen. Ihr bereits erteiltes SEPA-Mandat gilt weiter. Für das Wohnungseigentum bei Land- und Forstwirtschaft muss ggf. ein neues SEPA-Mandat erteilt werden. Falls Sie Ihre Grundsteuer per Dauerauftrag zahlen, denken Sie bitte daran, den Dauerauftrag bei Ihrer Bank rechtzeitig auf Ihre künftigen Grundsteuerbeiträge ab dem Jahr 2025 umzustellen.