bayerischer wald 

Breitbandausbau - Markterkundung

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass sechs Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.

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Breitbandausbau - Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung

Der Markt Neukirchen b.Hl.Blut hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß §2 Abs. 1 Satz 1 UStG im jeweiligen Erschließungsgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

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Breitbandausbau - Bedarfsermittlung DSL

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.
Der Markt Neukirchen b.Hl. Blut hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden. Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.

Unternehmen, die in dem definierten Erschließungsgebiet der Gemeinde ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 30.04.2014 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet. Einen Test zum Ermitteln der Aktuellen Übertragungsrate  finden Sie im nachfolgendem Link.
Leistung Ihres stationären Breitband-Internetanschlusses testen

Veröffentlicht am 24.03.2014
Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie beim Breitbandpate Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Tel.: 09947/9408-12
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen

Berlinger Josef,  1. Bürgermeister

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Bürgermeister ist Ehrenbeamter ab 2014

Der Marktrat Neukirchen b.Hl.blut hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass der bisher hauptamtliche Erste Bürgermeister ab der nächsten Wahlperiode, d. h. ab 01.05.2014 Ehrenbeamter wird.
Die notwendige Änderungssatzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht vom 08.05.2008 wurde zum 15.10.2013 erlassen.